- Keine automatische Vertragsauflösung
- Eintrittsrecht nach SchKG 211 II der Konkursverwaltung
- Fristlose Kündigung des Arbeitnehmers bei Verzug mit Lohnzahlung vor Konkurseröffnung (OR 337 = wichtiger Grund)
- OR 337a I: Fristansetzung des Arbeitnehmers zur Sicherheitsleistung für künftige Lohnforderungen
- OR 337a I: Fristlose Kündigung des Arbeitnehmers bei Nichtleistung der Sicherheit für künftige Lohnforderungen
Weiterführende Informationen
- Arbeitgeber-Konkurs | www.arbeitgeber-konkurs.ch (in Arbeit)