Spezialfall: Dauerschuldverhältnisse (SchKG 211a) Revision 2014 Begriff Abgrenzung zum «Einmalschuldverhältnis» Gesetzliche Dauerschuldverhältnisse «Innominatdauerschuldverhältnisse» Vertrags-Qualifikation Vertragseintritts-Wirkung Rechtsfolgen bei «Verkümmernlassen» Vorteilsanrechnung Weiterführung des Vertrages durch den Schuldner selbst Drucken / Weiterempfehlen: