Neben den gesetzlich geregelten Dauerschuldverhältnissen gibt es auch gesetzlich nicht geregelte «Innominatkontrakte» mit Dauerschuldcharakter. Typisierte Innominatdauerschuldverhältnisse sind insbesondere:
- Leasingvertrag;
- Lizenzvertrag;
- Franchisevertrag;
- Alleinvertriebsvertrag;
- Factoring;
- Sponsoringvertrag;
- Rahmenvertrag mit Bezugspflicht;
- Aktionärsbindungsvertrag;
- Joint Venture-Vertrag.