Ausgangslage
Seitens Vertragspartner | Seitens Gemeinschuldner |
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Vertragserfüllung
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Vertragserfüllung =
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Tatbestand
Es liegt ein Fall der Durchsetzung eines Aktivanspruchs (Forderung oder Sachleistung) vor. Ein Vertragseintritt gemäss SchKG 211 II ist hierfür nicht erforderlich.